Rehasport - Für orthopädische und neurologische Erkrankungen
Rehabilitationssport ist eine für behinderte und von der Behinderung bedrohte Menschen entwickelte Therapie mit dem Ziel, die Betroffenen auf Dauer in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft einzugliedern. Es handelt sich hierbei um eine ergänzende Maßnahme nach §44 Abs.1 Nr.3 und 4 SGB IX.
Abteilungen
Die Kostenträger des Rehabilitationssports können die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die Unfallversicherung sein. Die Dauer der Maßnahme reicht von 6 Monaten bis zu 36 Monaten und ist verknüpft mit der jeweiligen Indikation. Die Verordnung muss durch einen Arzt ausgestellt werden. Die Durchführung wird in Gruppen, mit dafür speziell ausgebildeten Übungsleitern sichergestellt. Neben der Rehabilitation soll der oder die Übende motiviert werden, nach dem Ablauf der Leistung weitere Übungen in Eigenverantwortung durchzuführen. Natürlich können Sie bei uns nach Ablauf Ihrer Verordnung weiter Sport treiben.
Verordnet werden können als Erstverordnung durch den zugelassenen Arzt:
- 50 Übungseinheiten über 18 Monate, die 1-2-mal pro Woche besucht werden können
- 120 Übungseinheiten über 36 Monate (nur bei festgelegten Erkrankungen möglich)
Sie können jedoch auch als Folgeleistung einer medizinischen Rehabilitation für die Dauer von sechs bis (in speziellen, begründeten Fällen) 24 Monaten verordnet werden.
Rehasportverordnungen gibt es für die verschiedensten Krankheitsbilder, bei denen durch Bewegung eine Verbesserung oder Linderung der Beschwerden erreicht werden kann.
Gerade nach einem erfolgreichen Kur- oder Rehaaufenthalt ist es wichtig, dass die Patienten einen eingeleiteten Heilungsprozess fortführen. Dies kann nur durch eigenständiges Sporttreiben erreicht werden. In diesem Fall sowie nach Krankengymnastik ist der Rehasport eine sinnvolle Maßnahme.
Verordnung durch Ihren Arzt:
Die Verordnung des Rehasports durch Ihren Arzt ist Voraussetzung für die Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Im Regelfall wird Ihr Arzt bei akuten Beschwerden eine auf Sie abgestimmte Therapie verordnen, die Sie im Anschluss durch angeleitetes Training selbständig weiterführen sollten.
Genehmigung Ihrer Krankenkasse:
Bevor Sie mit dem Rehasport-Training beginnen können, muss Ihre Krankenkasse die Verordnung genehmigen. Bei Fragen zu der Genehmigung oder bei Problemen seitens der Krankenkasse stehen wir Ihnen gerne mit Rat zur Seite. Sie können sich auch gerne noch vor der Genehmigung Ihrer Krankenkasse ein Bild von unseren Räumlichkeiten und dem Gruppentraining machen. Kommen Sie einfach vorbei! Rehasport steht selbstverständlich auch Nichtmitgliedern offen.
Die Leistungen sind von allen Kostenträgern, und zwar
- gesetzliche Unfallversicherungsträger
- gesetzliche Krankenkassen
- die Träger der Kriegsopferversorgung
- die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
- die Träger der Alterssicherung der Landwirte
anerkannt sowie die Kostenübernahme nach Bewilligung gesichert.
Die Verordnung von Rehabilitationssport belastet nicht das Heilmittelbudget des Arztes und kommt grundsätzlich immer in Betracht, wenn körperliche Funktionseinschränkungen bestehen. Somit ist Rehasport beispielweise bei Patienten mit chronischen Rückenbeschwerden äußerst sinnvoll. Rehasport kann durch die unterschiedlichen Angebote sehr individuell ausgestaltet werden. Probieren Sie es aus, wir freuen uns auf Sie!
Häufig gestellte Fragen…
Sie möchten mehr über die Möglichkeiten von Rehasport erfahren? Rufen Sie uns an und wir beraten Sie gern.